Verkehrsstrafrecht - Verkehrsanwalt Duisburg - Ihr Fachanwalt

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Verkehrsstrafrecht

Sie haben einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?

Ihnen wird vorgeworfen, einen Unfall verursacht zu haben, und von der Unfallstelle geflüchtet zu sein oder gar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr begangen zu haben?
Sie stehen im Verdacht, mit körperlichen oder geistigen Mängeln ein Kraftfahrzeug geführt zu haben?
Sie sollen unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben?
Ihnen wird vorgeworfen, jemanden im Straßenverkehr genötigt zu haben oder gar ein illegales Autorennen durchgeführt zu haben?
Die Polizei wirft Ihnen die fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung eines Menschen vor?

Auch hier laufen Fristen, die es nun einzuhalten gilt. Behalten Sie trotz der Situation einen kühlen Kopf. Äußern Sie sich nach Möglichkeit nicht. Sie sind zur Aussage gegenüber der Polizei nicht verpflichtet. Niemand kann Sie zwingen, sich selbst zu belasten. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Mit unserer Erfahrung aus 15 Jahren Tätigkeit im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite mit Rat und Tat. Wir nehmen für Sie Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft, so dass diese Ihnen gegenüber keinen Wissensvorsprung hat. Erst wenn diese mit Ihnen besprochen ist, erfolgt die sogenannte Einlassung. In keinem anderen Rechtsgebiet als dem Verkehrsrecht wird man von jetzt auf gleich zum Straftäter, und wird leider von den Behörden auch häufig so behandelt. Nicht selten wird die Fahrerlaubnis durch die Amtsgerichte gemäß § 111a StPO vorläufig entzogen, um den ehrlichen Bürger, der über Nacht zur Gefahr für die gesamte Menschheit geworden zu seien scheint, buchstäblich aus dem Verkehr zu ziehen. Es drohen hier hohe Geldstrafen und auch Haftstrafen. Daneben droht fast immer auch der vollständige Fahrerlaubnisentzug, also nicht nur ein Fahrverbot auf Zeit.
Im Falle der Alkohol- und Drogenfahrt sowie der Verkehrsunfallflucht droht zudem immer auch der Regress des eigenen Haftpflichtversicherers. Auch deshalb gilt, nicht zögern und einen Fachanwalt mit der Sache schnellst möglich betrauen, bevor es zu spät ist. Es gilt auch hier der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Wir übernehmen für Sie den Kontakt mit der Polizei und Staatsanwaltschaft, kennen die Gefahren, die hier drohen und vertreten alleinig Ihre Interessen in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Wichtig ist, mit der professionellen Verteidigung so früh wie möglich zu beginnen. Häufig kann das Strafverfahren dann schon ohne eine Gerichtsverhandlung durch Einstellung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden.
Kommt es zu einer Verurteilung, ist häufig mit einer MPU, dem sog. Idiotentest, zu rechnen. Hier sind die Durchfallsquoten hoch und die Kosten ebenfalls. Wir helfen Ihnen mit einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie zu verhindern, dass es soweit überhaupt kommen kann.
Droht dennoch die MPU, arbeiten wir mit renomierten Partnern zusammen, die Sie auf die MPU vorbereiten und Ihnen mit uns gemeinsam helfen, die möglichen Sperrfristen zu verkürzen.


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